Kosten für die Hypnose Behandlung
Zum Kennenlernen ist für Sie ein erstes 20minütiges Gespräch kostenfrei. Hier entscheiden Sie und ich gemeinsam, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Beim Zustandekommen der Zusammenarbeit erfolgt im direkten Anschluss gewöhnlich die Anamnese, eine ausführliche Information zur Hypnose sowie eine Ersthypnose.
Eine genauere Aussage zu der individuell zu erwartenden Behandlungsdauer lässt sich erst nach dieser ersten Sitzung vornehmen. An dieser Stelle treffen Sie und ich die weitere Vereinbarung für unsere Zusammenarbeit. Als Anhaltspunkt für Sie: In meiner Praxis bewährt hat sich die Entscheidung für durchschnittlich 3 Sitzungen. In dieser Zeit soll die gewünschte Änderung bzw. Verbesserung Ihres Anliegens erreicht werden.
Behandlungsart | Behandlungsdauer | Behandlungskosten |
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Kennenlerngespräch | 20 min | kostenfrei |
Anamnese/ Vorgespräch | 60 min | 60,-€ |
Einzelsitzung Hypnose oder weitere Sitzung eines Themas | 60 min | 120,-€ |
Spezifische Hypnoseangebote mit einmaliger Sitzung: | ||
Nichtraucherhypnose | 1 Sitzung | 390,-€ |
Rückführung in die Vergangenheit | 1 Sitzung | 290,-€ |
Hypnose für Erfolg und Leistungssteigerung | 1 Sitzung | 230,-€ |
Hypnose bei spezifischen Ängsten z.B. Flugangst Prüfungsangst Höhenangst Angst vor der Angst | 1 Sitzung | 230,-€ |
Bestimmte Themen mit stundenweiser Abrechnung bei durchschnittlich ca. 3 Sitzungen Innere Unruhe und Schlafstörungen Burnout und Stress-Symptome Depressionen Essstörungen Verschiedene andere körperliche Symptome Beziehungsproblematiken Gewichtsreduktion Änderungen auf gesundes Essverhalten | 3 Sitzungen | Std. 85 € |
Lernschwierigkeiten, Merkfähigkeit Selbstbewusstsein/ Verhaltensänderung | ca. 3-6 Sitzungen | Std. 85 € |
Entspannungshypnose zum Wiederauftanken | 45 min | 65 € |
Gesprächstherapie | 60 min | 60 € |
Alle Gesprächsinhalte sind selbstverständlich vertraulich. Ich unterliege der Schweigepflicht.
Terminvereinbarung
Durch meine Organisation als Terminpraxis werden Termine nach vorhergehender telefonischer Vereinbarung vergeben. Damit wird Ihnen sichergestellt, dass ausreichend Zeit für Ihre Behandlung zur Verfügung steht. Sie können mich unter der Telefonnummer 0171- 1227750 erreichen bzw.eine telefonische Nachricht hinterlassen. In der Regel erfolgt der Rückruf innerhalb von 1-2 Werktagen. Wenn Sie den Kontaktweg über e-mail bevorzugen (hypnose-spriess.de), erfolgt die Antwort meist im selben Zeitraum. Sollten Sie jedoch innerhalb einer Woche keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten haben, nutzen Sie bitte die telefonische Variante. Wegen möglicher Spams kann es vorkommen, dass mails herausgefiltert werden. Generell erfolgt die Terminvergabe für ein Erstgespräch erst nach dem telefonischen Kontakt mit Ihnen.
Terminabsage
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, teilen Sie mir dies bitte mindestens 48 Stunden vor dem Termin telefonisch mit. Dieser Termin kann dann fairerweise von anderen Klienten in Anspruch genommen werden. Bei einer verspäteten Absage (innerhalb 48 Stunden vor dem Termin) wird der halbe Rechnungsbetrag fällig. Erscheint der Klient ohne Absage nicht zu einem vereinbarten Termin, wird der volle Honorarsatz berechnet, da ich in diesem Fall keine Möglichkeit habe, den Termin anderweitig zu vergeben.
Zahlen die Krankenkassen meine Behandlungskosten?
Die von mir angebotenen therapeutischen Sitzungen sind Leistungen meiner Privatpraxis, so dass die Kosten privat getragen werden müssen. Das Honorar ist jeweils nach der Sitzung sofort in bar fällig. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten hierfür nicht getragen. Begutachtungen für die Krankenkassen führe ich nicht durch und erstatte diesen auch keine Auskünfte.
Als Einkommenssteuerpfichtige gibt es jedoch die Möglichkeit, die Kosten der Therapie in Ihrer Steuererklärung im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen geltend zu machen:
Laut VfP sind Heilpraktiker-Rechnungen sind steuerlich absetzbar:
Die Honorare, die Sie für psychotherapeutische Behandlungen gezahlt haben, können ggfs. als sog. „Sonderausgaben“ in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden und so u.U. ihre Steuerlast mindern! Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden (Az: 3 K 2845/ 02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privat- Therapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung handelt.
Für Privat Versicherte gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. Für die Erstattungshöhe gilt als Grundlage die Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH. Bitte klären Sie dies selbst im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab.
Für die Richtigkeit dieser Aussagen bezüglich Steuer- und Krankenkassenabrechnung stelle ich keinen Anspruch auf Richtigkeit.